Reservierung Kunstrasenplatz

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Unsere Preise

  • Miete Kunstrasenplatz: EUR 190,00 / 2h
  • Miete Flutlicht: EUR 50,00 / 2h
  • Miete Kabine: EUR 25,00 / 2h und / Kabine
Beispiel: 2h Miete Kunstrasen mit Flutlicht & 2 Kabinen: EUR 290,00

Unsere AGBs

  1. Platzreservierungen sind nur online möglich.
  2. Platzzuteilung: Die Fußballakademie verfügt über zwei Kunstrasenplätze (Platz Nr. 3 und Platz Nr. 6). Durch die Reservierung/Buchung wird lediglich das Datum/die Zeit reserviert. Die Zuteilung für den Kunstrasenplatz erfolgt durch die Mitarbeiter der Fußballakademie vor Ort am Tag der Reservierung.
  3. Die Bezahlung ist nur mittels Banküberweisung möglich. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.
  4. Die Buchung wird erst durch Zahlungseingang der Anzahlung in Höhe von EUR 100.- final reserviert. Sollte innerhalb von drei Bankarbeitstagen die Anzahlung nicht am angegebenen Konto aufscheinen, wird die Reservierung automatisch gelöscht.
  5. Stornobedingungen:
    1. Storno nach finaler Buchung (Überweisung Anzahlung): EUR 100.- (= die Anzahlung)
    2. SARS-Cov 2 / Corona: Ist die Sportausübung aufgrund der „Corona-Pandemie“ zum Buchungstag behördlich generell noch verboten, wird der Anzahlungsbetrag innerhalb von 14 Tagen refundiert. Dies gilt nicht für Spitzensport im Sinne von § 3 Z 6 BSFG 2017. Kann ein Spiel oder ein Training aufgrund von „Corona-Fällen“ bei den Teilnehmern nicht stattfinden, gelten die Stornobedingungen lt. Pkt. i
  6. Sollte die Nutzung aufgrund der Unbespielbarkeit des Platzes nicht möglich sein, wird die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen refundiert.
  7. SARS-Cov 2 / Corona: Die Fußballakademie Burgenland GmbH stellt lediglich die Infrastruktur zur Verfügung. Der Vertragspartner ist für die Einhaltung der geltenden „Corona-Regelungen“ für die jeweilige Sportausübung verantwortlich.
  8. Die Nutzer haften für verursachte Schäden.
  9. Die Benützung von weiterer Infrastruktur am Gelände der Fußballakademie Burgenland (z.B.: Fitnessraum, Sauna, Infrarotkabine, Physiotherapiebereich) ist nicht gestattet.
  10. Die Nutzungsvereinbarung unterliegt Österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Mattersburg.
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